Gesetzliche Grundlagen
§§ 110, 111, 111a SGB III
Mit den gesetzlichen Regelungen zu Transferleistungen nach §§ 110, 111 und 111a SGB III hat der Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Der schnellstmögliche Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis und die verbesserten Vermittlungsaussichten für die Betroffenen stehen im Zentrum der Transferaktivitäten.
Beschäftigtentransfer ist die arbeitsmarkt- und personalpolitische Alternative zu unumgänglichen betriebsbedingten Kündigungen.
Ihre Ansprechpartnerin

Angelika Preiß
Geschäftsführerin
PEAG Transfer GmbH
Märkische Straße 8 - 10
44135 Dortmund
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