Transferagentur
Die in § 216a SGB III aufgeführten Transfermaßnahmen werden durch die Durchführung einer so genannten "Transferagentur" umgesetzt.
Hintergrund
In vielen Unternehmen wird die Arbeitskraft der Mitarbeiter noch zur Abwicklung laufender Aufträge und Projekte benötigt, obwohl der Stellenabbau schon feststeht. Ist eine Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfristen vorhanden, bietet sich die Transferagentur an.
Ablauf
Der Arbeitnehmer bleibt bis zum Ende seiner Kündigungsfrist beim Unternehmen beschäftigt. In diesem Zeitraum wird er bei der Bewerbung und Vermittlung einer neuen Stelle unterstützt. Unsere PEAG-Berater sind je nach Vereinbarung im Unternehmen selbst oder einem Büro vor Ort vertreten. Das Unternehmen verpflichtet sich, seine Mitarbeiter für die Beratung im Rahmen der Transfermaßnahme von der Arbeit freizustellen.
Ziel
Die Transfermaßnahme bereitet die Mitarbeiter auf den bevorstehenden beruflichen Wechsel vor und nutzt alle Möglichkeiten der Vermittlung, um so schnell wie möglich für jeden Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Laufzeit
Die Laufzeit orientiert sich an der Situation der Betriebsabteilung oder des Betriebs und beträgt meist drei bis sieben Monate.
Kosten
Die Gesamtkosten der Transfermaßnahme (Transferagentur) sind vom Beratungs- und Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter und dem Erfolg der Vermittlung abhängig. Je früher die Transfermaßnahme eingerichtet wird, desto erfolgreicher kann die Arbeitslosigkeit vermieden werden. Es können Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen, in Höhe von bis zu 2.500 EUR pro Teilnehmer, beantragt werden. Bei deren Beantragung unterstützen wir Sie gerne.
