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Tarifeinheitsgesetz - Wie viel Macht bleibt den Spartengewerkschaften?

Pressemeldung

Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie ist das legitime Ziel dieses Gesetzes.

Geht es nach dem Willen der Großen Koalition, sollen Spartengewerkschaften wie die GDL oder Cockpit zukünftig keine eigenständigen Tarifverhandlungen mehr führen, sondern sich dem Tarifvertrag der im jeweiligen Unternehmen mitgliederstärksten Gewerkschaft anschließen. Das sogenannte Tarifeinheitsgesetz ist bis heute nicht unterzeichnet.  Im Rahmen der heutigen PEAG Personaldebatte zum Frühstück diskutierten der Präsident der Pilotenvereinigung Cockpit e.V., Ilja Schulz, und der für das Gesetz zuständige Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wilfried Oellers, MdB, über das Für und Wider.

„Das Tarifeinheitsgesetz ist ein Eingriff in das von der Verfassung geschützte Grundrecht der Koalitionsfreiheit“, erläuterte Ilja Schulz: „Es entmachtet die kleineren Gewerkschaften in einem Betrieb, in dem es diese faktisch mit einem Streikverbot belegt, da Arbeitskampfmaßnahmen nach geltender Rechtsprechung ein tariflich regelbares Ziel voraussetzen. Dürfen die kleinen Gewerkschaften überhaupt nicht verhandeln, fehlt diese Voraussetzung.“ 

Der Arbeitsmarktexperte Wilfried Oellers widersprach: „Das Gesetz steht dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit in keiner Weise entgegen. Es stellt eine Ausgestaltung der Tarifautonomie dar und keinen Eingriff in dieselbige. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie ist das legitime Ziel dieses Gesetzes.“

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Markus Schulte, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der PEAG Holding GmbH

Markus Schulte

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

PEAG Holding GmbH

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