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PEAG Personaldebatte zum FrühstückNetzwerk und Treffpunkt für HR- und Personal-Verantwortliche

Brückenteilzeitgesetz – Wie sieht die Realität in den Unternehmen aus? 99. PEAG Personaldebatte zum Frühstück in Berlin

von lins: Sven Kramer, Geschäftsführer der PEAG Holding GmbH, Beate Müller-Gemmeke, MdB, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Moderator Gerhard Schröder und Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU)
von lins: Sven Kramer, Geschäftsführer der PEAG Holding GmbH, Beate Müller-Gemmeke, MdB, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Moderator Gerhard Schröder und Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU)

Das Gesetz zur Brückenteilzeit gilt seit dem 1. Januar 2019. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben einen Anspruch auf befristete Teilzeit und damit die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um anschließend wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Diesem Ansinnen eines Beschäftigte muss der Arbeitgeber zustimmen, sofern keine dringenden, betrieblichen Gründe dagegenstehen.

Unsere Gäste

Jasmin Arbabian-Vogel

Beate Müller-Gemmeke

Angebote für MedienFür jede Veranstaltung bieten wir Presseinfo, O-Töne und einen sendefertigen Radiobeitrag an. Den Beitrag finden Sie hier zum kostenfreien Download.

Presseinfo

Radiobeitrag

Radiobeitrag als Text

  • Seit einem Jahr haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Recht auf eine sogenannte Brückenteilzeit. Das heißt, sie können befristet in Teilzeit arbeiten und später ihre Arbeitszeit wieder aufstocken. Wie wirkt sich dieses Gesetz in der Praxis aus? Die PEAG-Unternehmensgruppe debattiert diese Frage in Berlin. Christiane Winkelmann berichtet.

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    Wer zum Beispiel während der Kindererziehung beruflich zurücksteckt, soll seinen Karriereweg einfacher fortsetzen können und nicht unfreiwillig in Teilzeit verharren. So die Idee des Gesetzes. Aber: Nur Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern können von dieser Regelung profitieren. Das kritisiert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke: 

    O-Ton: (22“)

    „Das Gesetz ist an dieser Stelle wenig ambitioniert, mit wenig Mut angegangen, weil nach unseren Berechnungen ungefähr 42 Prozent der Frauen eben in kleinen Betrieben bis 45 Beschäftigte arbeiten. Wenn man dann noch zählt, dass es die Zumutbarkeitsgrenze von 200 Beschäftigten gibt, dann ist es ein Gesetz für wenige.“

    Sie sei darum nicht verwundert, dass nach einer Umfrage des IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung nur in einem Drittel der befragten Unternehmen der Anspruch auf Brückenteilzeit geltend gemacht wurde. 

    Auch die Präsidentin des Verbands deutscher Unternehmerinnen, Jasmin Arbabian-Vogel, übt Kritik. Sie sagt, das Gesetz geht am Bedarf vorbei: 

    O-Ton (18“)

    „Es bedeutet auf der einen Seite mehr Bürokratie. Zum anderen gehen wir davon aus, dass die Realität eine andere ist. Wir haben im Moment die Situation, dass wir aufgrund des Fachkräftemangels eher Unternehmen haben, die froh wären, wenn Mitarbeitende aus der Teilzeit in die Vollzeit wechseln würden.“

    Diesen Punkt unterstreicht auch Sven Kramer von der PEAG-Unternehmensgruppe. Die Intention des Brückenteilzeitgesetzes – wie zum Beispiel mehr Planungssicherheit - sei zwar richtig, und: 

    O-Ton (12“)

    „Wir müssen auch an den Rahmenbedingungen arbeiten, die verbessern, um möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu bringen und zu halten. Aber ob dieses Gesetz der richtige Weg ist, da bin ich skeptisch.“

    Mehr dazu unter PEAG-online.d

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Für die Personaldebatten produzieren wir jeweils Presseinfos, O-Töne und einen sendefertigen Radiobeitrag zum kostenfreien Download. Wenn Sie unseren Service monatlich beziehen wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an peagpresse(at)fulmidas.de.

O-Ton

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