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PEAG Personaldebatte zum FrühstückNetzwerk und Treffpunkt für HR- und Personal-Verantwortliche

Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument – Welche Regelungen sind notwendig? 61. PEAG Personaldebatte zum Frühstück in Berlin

von links: Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Moderator Gerhard Schröder und Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)
von links: Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Moderator Gerhard Schröder und Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)

Trotz der geänderten Rahmenbedingungen zeigt sich die Große Koalition entschlossen, die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Werkvertragsbereich umzusetzen. Dazu hat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in diesem Februar einen zweiten Gesetzentwurf vorgelegt. Befürwortern einer stärkeren Regulierung der Zeitarbeit geht auch dieser Entwurf nicht weit genug. 

Die Sorgen und Bedenken der Unternehmen beziehen sich auf die Errichtung weiterer bürokratischer Hürden und die Zeitarbeitsbranche sieht ihre tarifautonome Gestaltungsbefugnis missachtet. Alle sind sich jedoch darin einig, dass dem Missbrauch entgegengearbeitet werden muss. Wie kann der Entwurf den Anforderungen aller entsprechen? Gibt es gemeinsame Ziele und warum nimmt der Entwurf den öffentlichen Dienst grundsätzlich heraus?

Unsere Gäste

Annelie Buntenbach

Werner Stolz

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Presseinfo

Radiobeitrag

Radiobeitrag als Text

  • Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht auch Änderungen bei der Zeitarbeit vor. Jetzt liegt ein entsprechender überarbeiteter Entwurf für ein Gesetz vor – den Gewerkschaften geht er nicht weit genug, die Zeitarbeitsbranche beklagt fehlende Flexibilität.

    Mehr dazu jetzt.

    Beitrag:

    O-Ton: Nur weil man etwas Schlechtes verbessert, hat man noch lange nichts Gutes gemacht. – Länge 3 sec.

    … sagt Sven Kramer von der PEAG-Unternehmensgruppe mit Blick auf den zweiten Gesetzentwurf zu dem Thema. Dagegen könnten die Gewerkschaften mit den ins Auge gefassten Regeln leben. Will heißen: Spätestens nach 18 Monaten muss ein Zeitarbeitnehmer das Unternehmen wieder verlassen, nach maximal neun Monaten muss er auch das gleiche Geld bekommen wie die Festangestellten dieser Firma. Annelie Buntenbach vom DGB:

    O-Ton: Wir haben als Gewerkschaften ja weitergehende Vorschläge und Forderungen auf den Tisch gelegt. Aber, wenn jetzt das, was im Koalitionsvertrag steht, erst einmal auf den Weg kommt, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. – Länge 14 sec.

    Die Branche hält dagegen: Erstens fehlt dem Gesetzentwurf die notwendige Flexibilität – und zweitens verdienen Zeitarbeiter in vielen Branchen mehr als die Festangestellten. Schließlich sind sie oft höher qualifiziert und besser einsetzbar. Werner Stolz vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen beharrt: Eigentlich benötige man kein neues Gesetz:

    O-Ton: Ich finde, in den letzten Jahren haben vor allem die Sozialpartner die Zeitarbeit weiterentwickelt und der Gesetzgeber hat hier allenfalls Flankenschutz gegeben. Und jetzt muss man aufpassen, dass man über neue Re-Regulierungen das Erreichte wieder in Frage stellt. Denn die Sozialpartner müssen die Arbeits- und Sozialbedingungen weiterentwickeln. Der Gesetzgeber ist hier eigentlich gar nicht gefragt. – Länge 20 sec.

    Und das zeigt auch ein Beispiel von Sven Kramer:

    O-Ton: Kein Mensch kann mir erklären, warum ich einen hochqualifizierten Ingenieur aus einer Projektgesellschaft nach 18 Monaten abziehen soll, obwohl dieser Entwicklungsauftrag von zwei bis drei Jahren gilt. – Länge 12 sec.

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