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Brückenteilzeitgesetz – Wie sieht die Realität in den Unternehmen aus?

Pressemeldung
von lins: Sven Kramer, Geschäftsführer der PEAG Holding GmbH, Beate Müller-Gemmeke, MdB, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Moderator Gerhard Schröder und Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU)
von lins: Sven Kramer, Geschäftsführer der PEAG Holding GmbH, Beate Müller-Gemmeke, MdB, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Moderator Gerhard Schröder und Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU)

Das Gesetz ist auch für uns viel zu bürokratisch, schwer durchschaubar und nicht wirklich praktikabel, vor allem gibt es viel zu viele Hürden für Frauen, die Brückenteilzeit zu bekommen

Das Gesetz zur Brückenteilzeit gilt seit dem 1. Januar 2019. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben einen Anspruch auf befristete Teilzeit und damit die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um anschließend wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Diesem Ansinnen eines Beschäftigte muss der Arbeitgeber zustimmen, sofern keine dringenden, betrieblichen Gründe dagegenstehen. Dies diskutierten wir mit Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU), und Beate Müller-Gemmeke, MdB, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.


„Wir halten das Gesetz für unnötig, denn es geht an der Wirklichkeit in den Unternehmen vorbei und greift erneut tief in die Entscheidungs- und Planungsfreiheit der Unternehmen ein“, betont Frau Jasmin Arbabian-Vogel. „Es ist schon lange gut gelebte Praxis, auf die Teilzeitwünsche der Beschäftigten einzugehen. Kaum berücksichtigt wurde, dass es in Un-ternehmen bereits gesetzliche Ansprüche auf befristete und unbefristete sowie Vereinbarun-gen zu freiwillig befristeten Teilzeit gibt. Zur Realität gehört auch: Im von Fachkräftemangel geprägten Arbeitsmarkt sind wir bestrebt, dass unsere Teilzeitbeschäftigten wieder in Vollzeit zurückkehren. Insbesondere in KMU verkompliziert die Summe aller Teilzeitverhältnisse die Personalplanung und Projekte, die dann umstrukturiert werden müssen.“

"Das Gesetz ist auch für uns viel zu bürokratisch, schwer durchschaubar und nicht wirklich praktikabel", ergänzt Beate Müller-Gemmeke: "Vor allem gibt es viel zu viele Hürden für Frauen, die Brückenteilzeit zu bekommen. Sie ist viel zu starr. Lebenssituationen verändern sich, und deshalb muss die Brückenteilzeit auch mit Ankündigungsfristen veränderbar sein. Für Frauen, die heute in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit verlängern wollen, verändert das Gesetz rein gar nichts. Hier brauchen wir unbedingt eine Lösung, damit den Frauen nicht die Altersarmut droht."

Ihr Ansprechpartner

Markus Schulte, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der PEAG Holding GmbH

Markus Schulte

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

PEAG Holding GmbH

Phoenixseestraße 21

44263 Dortmund