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PEAG Personaldebatte zum FrühstückNetzwerk und Treffpunkt für HR- und Personal-Verantwortliche

Entgelttransparenz in der Praxis: Wie Unternehmen und Politik die EU-Vorgaben umsetzen 149. PEAG Personaldebatte zum Frühstück in Berlin

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist ein anerkanntes arbeitsrechtliches Grundprinzip, in der Praxis aber längst nicht überall Realität. An dieses Prinzip knüpft die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie an und führt neue Transparenz‑, Auskunfts‑ und Berichtspflichten ein. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Vorgaben in nationales Recht umsetzen und das Entgelttransparenzgesetz anpassen. 

Für Unternehmen ergeben sich daraus erhebliche rechtliche und organisatorische Herausforderungen sowie ein potenziell hoher Bürokratieaufwand. Zentrale Anforderung ist, dass Entgeltentscheidungen auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruhen müssen. Viele Arbeitgeber verfügen bereits über etablierte, angemessene Entgeltstrukturen, insbesondere auf tariflicher Grundlage, an die angeknüpft werden kann. Unternehmen ohne Vergütungssystem sind hingegen verpflichtet, ein solches neu einzuführen. Zugleich stellt sich die Frage nach dem praktischen Umsetzungsaufwand, nach zusätzlichen Bürokratiebelastungen und nach einer praxistauglichen sowie rechtssicheren Ausgestaltung durch den nationalen Gesetzgeber. 

Was bedeutet das konkret für Unternehmen, HR‑Prozesse und die betriebliche Vergütungspraxis? Wie können die Spielräume der Richtlinie so genutzt werden, dass Entgeltgleichheit gestärkt wird, ohne Unternehmen mit unnötiger Bürokratie zu überfordern? Wie lassen sich Transparenzanforderungen umsetzen, ohne bewährte Strukturen in Frage zu stellen? Welche Informations‑ und Auskunftsrechte gewinnen Beschäftigte – und wie können Arbeitgeber darauf sachgerecht reagieren?

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