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Equal Pay in der Zeitarbeit

In Arbeit und Arbeitsrecht im Juni 2018

Arbeit und Arbeitsrecht im Juni 2018

Zeitarbeitnehmer ab dem zehnten Einsatzmonat das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters zu zahlen ist (so genanntes Equal Pay). Das gilt nur dann nicht, wenn ein Branchenzuschlagstarifvertrag vorliegt. In zahlreichen Stellungnahmen wurden die fehlende Definition des Equal-Pay-Begriffs und die daraus folgende schwierige Handhabbarkeit der am 1. April 2017 in Kraft getretenen AÜG-Vorschriften beklagt. Der nachfolgende Beitrag will daher den Inhalt von Equal Pay sowie dessen Berechnung darstellen. Angesichts der Bedeutung dieses Entgeltbestandteils, soll die Betriebliche Altersvorsorge im Besonderen beleuchtet werden.
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Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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