Zeitarbeit im Koalitionsvertrag
Duisburg/ Münster, 8.02.2018
"Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD trägt den komplizierten bürokratischen neuen Regulierungen der Zeitarbeit Rechnung. Er belässt die bereits im geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Evaluierung im Jahr 2020", reagiert der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, auf den am 7. Februar vorgestellten Koalitionsvertrag.
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